Dass die Abstände zwischen den Fahrzeugen auf beiden Fahrspuren nicht identisch sind und die auf den Fahrstreifen gefahrenen Geschwindigkeiten verkehrsbedingt geringfügig differieren, ist unvermeidlich und ohne Bedeutung (E. 4.2.1, S. 100). Paralleler Kolonnenverkehr setzt nicht voraus, dass sich die Fahrzeugkolonnen auf allen Fahrspuren permanent mit identischer Ge-