Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_211/2011 vom 1. Juni 2011, E. 2.3). Das Bundesgericht präzisiert in BGE 142 IV 93 den Begriff des Kolonnenverkehrs und die damit verbundene Gefahrenbewertung unterschiedlicher Geschwindigkeiten auf den einzelnen Fahrspuren. Demnach ist Kolonnenverkehr anhand der konkreten Verkehrssituation und des Regelungsgehalts der Normen des SVG und der VRV zu bestimmen. Auf Autobahnen herrscht gerade zu Stosszeiten auf der (linken und mittleren) Überholspur im Gegensatz zur Normalspur häufig dichterer Verkehr.