a VRV auf Autobahnen beim Fahren in parallelen Kolonnen vor. Gestattet ist, rechts an anderen Fahrzeugen unter Wechsel des Fahrstreifens vorbeizufahren, wenn dies ohne Behinderung des übrigen Verkehrs möglich ist. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung setzt paralleler Kolonnenverkehr dichten Verkehr auf beiden Fahrspuren, somit ein längeres Nebeneinanderfahren von mehreren sich in gleicher Richtung bewegenden Fahrzeugreihen voraus (BGE 142 IV 93, E. 3.3; BGE 124 IV 219, E. 3a; Urteil des Bundesgerichts BGer 6B_211/2011 vom 1. Juni 2011, E. 2.3).