war. Während des Fahrstreifenwechsels behielt die Beschuldigte ihre Geschwindigkeit vom rund 90km/h bei. Auf dem Normalstreifen angekommen verlangsamte sie leicht und glich ihre Geschwindigkeit dem auf dem Normalstreifen fahrenden Verkehr an, ohne dass sie hierfür bremsen musste (keine Bremslichter sichtbar). In der Folge fuhr sie, an den drei sich auf dem ersten Überholstreifenspur befindenden und mit einer Geschwindigkeit von knapp 80 km/h fahrenden Personenwagen (Fahrzeuggruppe) rechts vorbei und unmittelbar anschliessend auf dem Normalstreifen auf das Ende einer sich deutlich verlangsamenden Fahrzeugkolonne (Bremslichter sichtbar) auf.