5 Fahrzeuge befunden hätten. Das Gesamtverkehrsaufkommen kurz nach dem Fahrspurenwechsel sei aufgrund einer Rechtskurve an dieser Stelle nicht ersichtlich. Sichtbar sei aber, dass zu diesem Zeitpunkt vor dem Fahrzeug der Beschuldigten auf dem Normalstreifen bereits in naher Distanz weitere Fahrzeuge fahren würden. Die Beschuldigte sei mit gleich bleibendem, aber leicht erhöhtem Tempo als die Fahrzeuge auf dem ersten Überholstreifen an einer Fahrzeuggruppe von drei Personenwagen rechts vorbei gefahren.