4 5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Von der Kammer zu überprüfen ist der Vorwurf der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 17. April 2016 auf der Autobahn A1 West R Bern, Abschnitt Bern-Neufeld, Verzweigung Bern-Wankdorf Richtung Bern-Ostring, durch Rechtsüberholen auf der Autobahn sowie die Kosten- und Entschädigungsfolge. Sie verfügt dabei über volle Kognition (Art.