1. In Bestätigung des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Strafeinzelgericht) vom 17. August 2016 sei A.________ von der Anklage der groben Verkehrsregelverletzung durch Rechtsüberholen auf Autobahn freizusprechen. 2. Die Verfahrenskosten beider Instanzen seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 3. A.________ seien die Anwaltskosten für beide Instanzen durch den Kanton Bern zu entschädigen.