1. sei schuldig zu sprechen der Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch grobe Verkehrsregelverletzung, begangen am 17.04.2016 um 13.17 Uhr auf der Autobahn A1 West R, Km 164.000 Abschnitt Bern/Neufeld – Verzweigung Bern/Wankdorf, indem sie als Lenkerin des PW Audi BE .________ vom zweiten Überholstreifen auf den Normalstreifen wechselte und auf diesem in der Folge insgesamt drei Personenwagen, die auf dem ersten Überholstreifen fuhren, rechts überholte. 3 2. und zu verurteilen