3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller Auszug aus dem Administrativmassnah- men-Register (ADMAS) und ein aktueller Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten eingeholt (pag. 94 f.; pag. 124; pag. 96). 4. Anträge der Parteien Für die Generalstaatsanwaltschaft stellte Staatsanwalt C.________ mit schriftlicher Berufungsbegründung vom 11. November 2016 folgende Anträge (pag. 98 f.): A.________