1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. August 2016 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) freigesprochen von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 17. April 2016 auf der Autobahn A1 West R Bern, Abschnitt Bern-Neufeld, Verzweigung Bern- Wankdorf Richtung Bern-Ostring, durch Rechtsüberholen auf der Autobahn, unter Ausrichtung einer Entschädigung an die Beschuldigte von CHF 2‘065.00 für die Ausübung ihrer Verfahrensrechte sowie unter Auferlegung der Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘685.00, an den Kanton Bern (pag. 44 f.).