42 nicht als Arbeitszeit, sondern wird durch einen Reisezuschlag entschädigt. Der geltend gemachte Aufwand für die Teilnahme an der Einvernahme vom 18.9.2015 wird mit Blick auf die effektive Dauer (pag. 203 ff.; pag. 216 ff.) um 1 Stunde auf 5.5 Stunden, jene vom 5.11.2015 [recte: 4.11.2015] um 0.5 Stunden auf 1.5 Stunden (pag. 105 ff) sowie die Teilnahme an der Hafteröffnung vom 23.11.2015 um 0.25 Stunden auf 2 Stunden (pag.