Allerdings ist davon auszugehen, dass er mit seinen 9 Jahren bereits besser erkennen konnte, um was es ging, und damit im Vergleich zu D.________ auch bessere Abwehrmöglichkeiten hatte. Insgesamt ist von einem leichten Verschulden auszugehen. Die Kammer erachtet eine Strafe von 3 Monaten im Vergleich zum Strafrahmen als verschuldensangemessen. 18.2 Subjektives Tatverschulden (subjektive Tatschwere) Der Beschuldigte handelte auch hier direktvorsätzlich und wäre zweifellos in der Lage gewesen, die Tat zu verhindern. Das subjektive Tatverschulden wirkt sich folglich neutral auf die Strafe aus. 18.3 Täterkomponenten