fast spielerisch – auszuführen. Es handelt sich jedoch um ein einmaliges Geschehen. Der Beschuldigte liess sich von D.________ an den Hoden berühren und berührte D.________ selbst an dessen Penis. Die Berührung an den Hoden des Vaters ist intensiver zu werten, zumal diese weniger spielerisch ist und nichts mit dem Kontrollieren, ob der Penis hart sei oder nicht, zu tun hatte. Es kam allerdings zu keiner Penetration und es muss davon ausgegangen werden, dass die Berührungen relativ kurz andauerten. Das objektive Tatverschulden liegt vorliegend im leichten Bereich.