Er lag zusammen mit D.________ und dessen Bruder nackt auf dem Bett. D.________ war zum Zeitpunkt der Tat erst 6 Jahre alt, was sich verschuldenserhöhend auswirkt. Mit seinen 6 Lebensjahren hatte D.________ kaum eine Chance, sich gegen die Aufforderungen seines Vaters zur Wehr zu setzen. Sexualität ist in diesem Alter noch in weiter Ferne, weshalb D.________ die Bedeutung der Handlung kaum verstehen konnte. Der Beschuldigte nutzte auch hier das väterliche Verhältnis und das kindliche Alter von D.________ aus, um die sexuelle Handlung – für D.________ fast spielerisch – auszuführen.