38 16.5 Konkrete Asperation Nach Berücksichtigung des Gesagten erachtete die Kammer eine Strafe von 2 Monaten als angemessen. Die nach den Täterkomponenten festgesetzte Strafe von 2 Monaten ist lediglich zur Hälfte zu asperieren, zumal die versuchte sexuelle Handlung mit Kindern zum Nachteil von C.________ in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der vollendeten sexuellen Handlung mit Kindern zum Nachteil von C.________ steht. Es ist folglich eine Strafe von 1 Monat an die Einsatzstrafe anzurechnen.