Sie versteckte diesen jedoch und verzichtete darauf, ihn auszuprobieren. Der Beschuldigte hat nichts zur Verhinderung der Vollendung der Tat beigetragen – seinen Beitrag hatte er mit der Übergabe des Vibrators und der entsprechenden Aufforderung bereits geleistet. Die Kammer erachtet demnach eine Reduktion von lediglich 1/3, ausmachend 1 Monat, als gerechtfertigt. Es resultiert damit eine Strafe von 2 Monaten. 16.4 Täterkomponenten Betreffend die Täterkomponenten kann auf das bereits Gesagte verwiesen werden (Ziff. 15.3 hiervor). Auch hier wirken sich die Täterkomponenten neutral auf die Strafe aus.