16.2 Subjektives Tatverschulden (subjektive Tatschwere) Auch hier handelte der Beschuldigte direktvorsätzlich. Mit der Übergabe des Vibrators bezweckte der Beschuldigte zweifellos die weitergehende Sexualisierung seiner Tochter. Insgesamt wirken sich die subjektiven Tatkomponenten jedoch neutral auf die Strafe aus. 16.3 Verschuldensunabhängige Tatkomponente Es gilt zu berücksichtigen, dass lediglich ein Versuch vorlag. C.________ wurde zwar zum Gebrauch des Vibrators aufgefordert. Sie versteckte diesen jedoch und verzichtete darauf, ihn auszuprobieren.