__ hatte nicht nach dem Vibrator gefragt. Bevor sie mit diesem in Berührung kam, wusste sie nicht genau was ein Vibrator ist. Den Zweck der Verwendung erkannte sie jedoch sogleich. Der Beschuldigte unterliess es, C.________ die Verwendung des Vibrators zu zeigen, oder nachzufragen, ob sie diesen bereits gebraucht habe. Zu beurteilen ist einzig die Übergabe, verbunden mit der einmaligen Aufforderung, diesen auszuprobieren. Insgesamt wiegt das objektive Tatverschulden leicht. Eine Strafe von 3 Monaten erachtete die Kammer im Vergleich zum Strafrahmen als sachgerecht. 16.2 Subjektives Tatverschulden (subjektive Tatschwere)