Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist – wie praktisch in allen Fällen von Art. 187 StGB bzw. von Sexualdelikten – schwer zu bestimmen. Die Folgen und Traumatisierungen hängen unter anderem ab von der Art und Intensität der sexuellen Ausbeutung, vom Alter der betroffenen Kinder, vom Geschlecht und Alter des Täters und von der Intensität der Beziehung zwischen Opfer und Täter. Welcher einzelne Faktor in welcher Intensität schädigend wirkt, bleibt aber im Einzelfall unvorhersehbar.