32 13.2 Subsumtion D.________ war zum Zeitpunkt der fraglichen sexuellen Handlung 6 Jahre und E.________ 9 Jahre alt. Der Beschuldigte lag mit seinen beiden Söhnen gemeinsam nackt auf dem Bett und forderte zumindest E.________ auf, seinen Penis zu berühren, um zu spüren, ob dieser hart oder weich sei. Unter diesen Umständen steht ein nicht sexualbezogener Kontext nicht zur Diskussion. Ohnehin sind die Tatmotive, die Bedeutung der sexualbezogenen Handlungen für den Täter oder das Vorhandensein einer sexuellen Erregung nicht von Belang.