So sollen Erwachsene nicht bestraft werden, die lediglich entsprechende Fragen der Kinder beantworten. Ein Vibrator ist für ein 12- oder 13-jähriges Mädchen keineswegs ein altersgerechtes Gerät, zumal in diesem Alter – wenn überhaupt – normalerweise erst die Erkundung des eigenen Körpers im Vordergrund steht. Durch die Übergabe des Vibrators wurde C.________ zweifellos in ihrer sexuellen Entwicklung gefährdet – einerseits durch die ungewollte Übergabe durch den Vater – andererseits durch eine verfrühte, nicht altersgerechte Sexualisierung.