nicht, den Vibrator in seiner Anwesenheit zu gebrauchen. Die Anwesenheit des Täters ist nach Ansicht der Kammer allerdings insbesondere dann nicht erforderlich, wenn ein Kind zu einer nicht üblichen bzw. nicht altersgerechten sexuellen Handlung an sich selbst verleitet wird. Straflos kann eine Aufforderung bzw. ein Rat zur Onanie nur sein, wenn dieser nach den konkreten Umständen kindsgerecht erfolgte bzw. der normalen sexuellen Entwicklung des Kindes entspricht. So sollen Erwachsene nicht bestraft werden, die lediglich entsprechende Fragen der Kinder beantworten.