31 fahrungen kommt es dagegen nicht an (MAIER, in: Basler Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2013, N. 1 zu Art. 187). 12.2 Subsumtion Vorliegend schenkte der Beschuldigte seiner 12-jährigen Tochter einen Vibrator zum 13. Geburtstag und forderte sie auf, diesen auszuprobieren. Mit der Übergabe und der entsprechenden Aufforderung, den Vibrator auszuprobieren, wurde C.________ unmissverständlich aufgefordert, den Vibrator für ihre sexuellen Erfahrungen zu gebrauchen bzw. mit Hilfe des Vibrators zu masturbieren.