Im Urteil des Bundesgerichts 6B_702/2009 vom 8.1.2010 ging es um eine Verleitung zu sexuellen Handlungen mit Kindern. Der Täter forderte im fraglichen Fall im Internetchat einen Jungen zum Onanieren auf (ob er dabei zusah, ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht, wobei davon auszugehen ist, dass dies eher nicht der Fall war, zumal die vorgängigen Nacktfotos via Digitalkamera hochgeladen und zuge-