_2001) war im Zeitraum der vorgeworfenen Handlungen von März 2012 bis Ende Mai 2014 zehn- bis zwölfjährig und somit unter 16 Jahre alt, was dem Beschuldigten als Vater offensichtlich bewusst war. Von den gemäss Beweisergebnis erstellten Handlungen […] stellen sowohl das vom Opfer vorgenommene einmalige Massieren des Penis des Beschuldigten bis zur Ejakulation, das weitere gelegentliche Berühren und Massieren von Penis und Hoden des Beschuldigten durch das Opfer, das mehrmalige Streicheln und Massieren der Brüste und des Genitalbereichs des Opfers (äusserliches Streicheln von Klitoris und Vagina mit dem Finger) durch den Be-