Dies sei ein klassisches Mittel, um Opfer gefügig zu machen. C.________ habe ferner mit ihrem Vater unter einem Dach gelebt. Durch das Vater-Tochter-Verhältnis und die massive Geringschätzung sei ein erheblicher Druck aufgebaut worden, weshalb sich C.________ nicht zu wehren getraut habe. Sie habe nicht aus freien Stücken gehandelt, sondern habe Angst vor Repressalien, Gewalt und Verlust der väterlichen Liebe gehabt. Die Gewaltausbrüche und die Ungerechtigkeiten des Beschuldigten gegenüber C.________ seien Nötigungshandlungen (vgl. Ausführungen pag. 816).