Daraufhin tippte E.________ den Penis seines Vaters an. Auch der Beschuldigte berührte den Penis seines Sohnes, nachdem dieser sagte, er dürfe auch schauen, ob sein Glied hart sei. D.________ berührte den Beschuldigten in der fraglichen Situation an den Hoden, während der Beschuldigte D.________ am Penis berührte. III. Rechtliche Würdigung