27 fand. Die Aussagen von D.________ im Gespräch mit C.________ sowie die Angaben von E.________ anlässlich der Videoeinvernahme decken sich im Wesentlichen. Nicht nur bezüglich der konkreten Handlungen sprechen beide von den gleichen Umständen und einem gegenseitigen Berühren der Genitalien. Sowohl D.________ als auch E.________ geben den gleichen Zeitpunkt an, an welchem der Vorfall stattgefunden habe. Gestützt auf die übereinstimmenden, realitätsnahen und glaubhaften Aussagen von D.__