Wiederum machte er C.________ schlecht und gab erst nach zahlreichen Einvernahmen eine einzige Berührung von E.________ zu. Dabei fällt auf, dass auch diese Berührung aus dem Nichts und einzig vom Kind aus gekommen zu sein scheint (vgl. hierzu Ziff. 8.3 hiervor betreffend C.________). Indem der Beschuldigte mehrmals von einem Vorfall im Sommer sprach, bei welchem er mit seinen Söhnen auf dem Bett gelegen sei, gab er im Wesentlichen die Umstände der angeklagten Tat wieder.