__ und E.________ hätten ihm immer die Unterhosen runterziehen wollen. Er habe sie immer gefragt, wer ihnen das beigebracht habe (pag. 229, Z. 185 ff.). D.________ sei auch mal gekommen und habe ihn mit der Zunge küssen wollen (pag. 230, Z. 214). Auf Vorhalt der Aufnahme des Gesprächs von C.________ und D.________ gab der Beschuldigte an, dass das die Fantasie von C.________ sei. Er sei sich sicher, dass C.________ D.________ das gesagt habe (pag. 244, Z. 91 f.). Nur kurz später führte der Beschuldigte auf Vorhalt der Aussage von E.________ jedoch aus: «Das war ein heisser Tag. Sie kamen vom Fluss her. Ich bin im Bett gelegen.