Er habe das «Schnäbi» nur angetippt, um zu spüren ob es hart sei. Er habe das aber tun dürfen und nicht müssen (pag. 188, ab 16.44 Uhr). Für ihn sei das nicht schlimm gewesen. Er habe nur spüren wollen. Er sei eben ein wenig neugierig. Auf Frage gab E.________ zum Schluss an, auch sein Vater habe bei ihm probieren dürfen, ob sein «Schnäbi» hart gewesen sei. Das habe der Vater aber nur einmal gemacht, am selben Tag (pag. 188, ab 16.47 Uhr). Die Wortwahl von E.________ – er habe das «Schnäbi» nur angetippt – und auch seine entsprechenden Bewegungen hierzu, wirken glaubhaft.