Zudem beschrieb er denn Beginn der Handlung eindrücklich, indem er angab, der Vater habe sich umdrehen sollen, er habe das aber nicht gemacht und dann hätten sie «blutt» sein müssen. D.________ brachte die Handlung bzw. das Berühren der Hoden seines Vaters damit eigenständig in einen bestimmten Kontext. Er konnte den Vorfall auch gut zeitlich einordnen – nämlich auf den Zeitpunkt nach den Ferien im Graubünden. Insgesamt wirken die Aussagen von D.________ in der Aufnahme glaubhaft. 10.3 Zu den Aussagen von D.________ D.________ wurde am 31.8.2015 polizeilich befragt. Zum Zeitpunkt der Videobefragung war D._____