10.2.3 Zum Inhalt der Aufnahme C.________ nahm ihren Bruder D.________ mit ihrem Mobiltelefon am 28.7.2015 auf (pag. 154). Der Aufnahme ist das Gespräch zwischen den beiden Geschwistern zu entnehmen, wobei es sich primär um eine akustische Aufnahme handelt und D.________ kaum zu sehen ist. Der Aufnahme kann folgendes Gespräch entnommen werden: C.________ beginnt das Gespräch mit dem Vorhalt, D.________ und der Beschuldigte seien einmal nackt gewesen. Sie seien auf einer Matratze gelegen. D.________ antwortet daraufhin mit nein. Erst nach mehrmaligem Nachfragen meint D.________, dass es stimme. Papa sei aber zuerst «blutt» gewesen.