Er habe aber nicht mit der Sprache rausrücken wollen. Daraufhin habe sie sich gedacht, das könne doch nicht sein, dass jetzt auch bei ihm etwas geschehen sei. Er habe nur so was gesagt wie, es sei beim Vater nicht so schön gewesen, weil sie nackt gewesen seien. Darum habe sie sich dann D.________ vorgeknöpft – sie wisse, dass sie sich strafbar gemacht habe, weil sie ihn aufgenommen habe (pag. 173, ab 14.59 Uhr; ähnlich auch auf pag. 180, ab 16.19 Uhr). Bei der zweiten Einvernahme gab C.________ an, D.________ sei ins Zimmer gekommen und habe angegeben, es sei beim Vater nicht so schön gewesen, weil sie nackt gewesen seien (pag.