10. Zum Ziff. 3, Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 der Anklageschrift 10.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Der Vorwurf von Ziff. 3, Ziff. 3.1 und Ziff. 3.2 der Anklageschrift vom 12.1.2016 lautet folgendermassen (pag. 417.): Sexuelle Handlungen mit Kindern, mehrfach begangen zwischen dem 17.07.2015 und dem 28.07.2015 in N.________/BE (in der seinerzeitigen Wohnung des Beschuldigten) 3.1. z. N. D.________, indem der Beschuldigte zu seiner sexuellen Befriedigung an des Opfers Glied herummanipulierte und sich vom Opfer an den Hoden herummanipulieren liess, wobei das Opfer und der Beschuldigte nackt waren;