Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten unglaubhaft. Auf diese widersprüchlichen, unlogischen und sprunghaften Aussagen kann nicht abgestellt werden. 9.4 Erstellter Sachverhalt Nach dem Gesagten erachtet die Kammer den angeklagten Sachverhalt als erstellt. Die Kammer hat keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte C.________ den Vibrator zum 13. Geburtstag schenkte und sie bei Übergabe aufforderte, diesen auszuprobieren. C.________ unterliess es in der Folge jedoch, den Vibrator zu gebrauchen.