Es erstaunt zudem sehr, dass die Mutter von C.________ hätte sagen sollen, dass ein Vibrator für eine 12-Jährige in der Schweiz normal sei. Ferner ist unlogisch, weshalb aus dem Schulunterricht von C.________ (lernen Kondome an Bananen aufzuziehen) interpretiert werden sollte, 12-jährige Kinder dürften Vibratoren haben. Nicht überzeugend ist des Weiteren, dass der Beschuldigte seiner Tochter den Vibrator zwar geschenkt, sie aber darauf hingewiesen habe, ihn erst ab dem 16. Lebensjahr zu gebrauchen. Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten unglaubhaft.