19 habe Geld gewollt, um einen zu kaufen und er habe ihr dann einen in München gekauft. Er selber finde einen Vibrator nicht angemessen. Aber seine Frau habe ihm gesagt, das sei normal für die Schweiz (pag. 601, Z. 30 ff.). Er habe den Vibrator in München gekauft, weil er in der Schweiz zu teuer sei. Er habe in München dann einen für EUR 9.00 gefunden – es sei ein ausgefallenes Stück gewesen, sei aber nicht gelaufen (pag. 606, Z. 9 ff.). Nach dem Gesagten kann nicht auf die Aussagen des Beschuldigten abgestellt werden.