Er habe C.________ jedoch darauf hingewiesen, dass sie ihn erst mit 16 Jahren benutzen dürfe (pag. 245, Z. 113 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21.6.2016 sagte der Beschuldigte schliesslich aus, C.________ habe bei ihrer Gotte P.________ und Q.________ gesehen, dass diese auch Vibratoren hätten. Wenn C.________ etwas verlange und darauf bestanden habe, sei sie jeweils auf den Boden gelegen. An einem Wochenende als sie in Willisau auf einem grossen Spielplatz gewesen seien, sei C.________ auf die Toilette gegangen und habe Vibratoren gesehen. Sie