180, ab 16.17 Uhr). Auf Vorhalt der Aussage ihres Vaters gab C.________ ferner an, nie auf einer Toilette Vibratoren gesehen zu haben. Sie habe zuvor noch nie einen Vibrator gesehen und habe damals auch nicht genau gewusst was das sei. Sie habe den Vibrator auch sicherlich nicht gewollt (pag. 180, ab 16.55 Uhr).