9. Zu Ziff. 2 der Anklageschrift 9.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Bezüglich Ziff. 2 der Anklageschrift vom 12.1.2016 wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen (pag. 417.): Versuchte sexuelle Handlungen mit einem Kind, begangen in der Zeit um den 10. November 2014 in N.________/BE und ev. anderswo z. N. C.________, vgt., indem der Beschuldigte dem Opfer zum 13. Geburtstag einen Vibrator schenkte und es dazu aufforderte, damit zu onanieren, indem er dem Opfer sagte, es solle ihn ausprobieren, was es in der Folge aber unterliess.