in ihrer Einvernahme nicht den Eindruck hinterliess, als ob ihre Aussagen einstudiert oder zielgerichtet wären. Auch das Vorgehen von F.________ spricht gegen eine Inszenierung zum Nachteil des Beschuldigten. Nachdem F.________ von den Vorfällen zwischen dem Beschuldigten und ihren Kindern Kenntnis gehabt habe (spätestens am 4.8.2015, wobei der genaue Zeitpunkt unklar ist; pag. 147), habe sie sich zuerst an die Pro Juventute, die Fachstelle Lantana und die Kinderschutzgruppe des Inselspitals gewendet (pag. 209, Z. 282 ff.; pag. 596, Z. 9 ff.;