Indem F.________ erklärte, die Arbeit sei auf sie abgeschoben worden, präzisierte sie einzig die aus ihrer Sicht gelebte Arbeitsteilung. Die Verteidigung brachte des Weiteren vor, F.________ habe widersprüchlich ausgesagt, weil sie zuerst angegeben habe, nach dem tätlichen Angriff vom Beschuldigten blaue Flecken gehabt zu haben (pag. 207, Z. 168 f.). Später habe sie jedoch geantwortet, keine körperlichen Beschwerden gehabt zu haben (pag. 207, Z. 211 f.). Die Verteidigung verkennt mit dieser Argumentation den Sinn der Aussage,