___ und ihrem Vater nicht unbeschwert. Dies bestätigte der Beschuldigte implizit selbst, indem er C.________ in seinen Einvernahmen zahlreiche Male als behindert und fett betitelte. Die Äusserungen von F.________ erscheinen nach Berücksichtigung der Aussagen des Beschuldigten damit keineswegs übertrieben. Zur Beziehung zwischen dem Beschuldigten und seinen Söhnen gab F.________ an, D.________ sei der Liebling des Beschuldigten gewesen und er sei unbefangen. E.________ habe einmal gesagt, dass er den Beschuldigten nicht so gerne habe.