Der Beschuldigte habe C.________ beleidigt, sie sei fett und C.________ habe ihm gesagt, dass sie ihn hasse. C.________ habe den Beschuldigten jedoch auch immer wieder in Schutz genommen. Es sei ein Hin und Her gewesen zwischen den Beiden (pag. 210, Z. 345 ff.; ähnlich pag. 595, Z. 30 ff.). C.________ gehe aber dennoch gerne zum Vater, wenn sie wisse, dass es einen schönen Ausflug gäbe (pag. 211, Z. 403). F.________ machte die Beziehung zwischen C.________ und ihrem Vater damit nicht nur schlecht, sondern gab auch zu, dass C.________ weiterhin zum Vater gegangen sei. Offenbar war die Beziehung zwischen C.________ und ihrem Vater nicht unbeschwert.