230, Z. 225 f.). Der Beschuldigte antwortete auf Frage – was er zu den Vorwürfen von C.________ sage, die Übergriffe hätten begonnen, als sie in der 4. Klasse gewesen sei – C.________ sei zu ihm gekommen und habe gesagt, sie bekomme jetzt einen Busen. Er habe ihr gesagt, das sei ok. Sie habe dann auch einen BH getragen (pag. 231, Z. 264 f.). Schliesslich bestritt der Beschuldigte anlässlich der Hauptverhandlung, zahlreiche Aussagen gemacht zu haben (pag. 602, Z. 5 – Morgenständer habe er nicht gesagt; pag. 603, Z. 9 ff. - «bis zur Hüfte» habe er nicht gesagt; pag. 604, Z. 5 ff. – er habe mit Sicherheit nicht gesagt, C.________ solle von ihm fernbleiben, es sei nun langsam erwachsen).