massiert, die Kinder haben sich gestritten, wer massiert werden darf. Aber dies ist doch nicht strafbar» (pag. 22, Z. 97 ff.). Auf Vorhalt, wonach C.________ ihn am Po und Penis habe massieren müssen, gab der Beschuldigte an, das solle ein Gerichtsmediziner überprüfen (pag. 230, Z. 205 ff.). Später führte er – wiederum zusammenhanglos – aus: «einem Familienvater kannst du doch nicht solche Sachen vorwerfen. Das ist alles wegen den Islamisten» (pag. 230, Z. 225 f.).