13 des Beschuldigten kann nicht abgestellt werden. Dies gilt umso mehr, als er die Geschehnisse in keinen logischen Zusammenhang brachte. Der Beschuldigte sagte auch generell unlogisch und ausweichend aus. Seinen Aussagen kann nicht gefolgt werden. Sie sind weder stringent noch nachvollziehbar. Zudem konnte der Beschuldigte oftmals nicht adäquat auf die ihn gestellten Fragen antworten und gab zusammenhanglose Geschichten zu Protokoll. Auf Frage, ob seine Frau oft zu Hause gewesen sei, führte er ohne erkennbaren Zusammenhang aus: «[…] Das ist doch keine Vergewaltigung. Ich habe meine Kinder