Er sei mit ihr ins Gästezimmer gegangen. Nachdem der Beschuldigte bei seiner Antwort abschweifte und nochmals nachgefragt werden musste, gab er an, er habe damals einen Morgenmantel getragen und C.________ habe gefragt, ob sie ihn einmal berühren dürfe. Er habe ihr gesagt, sie dürfe das nicht. Er habe keinen Gedanken an Geschlechtsverkehr gehabt und nur gelacht. C.________ habe jedoch gesagt, sie müsse das im Lager unbedingt wissen, damit sie nicht geschwängert werde und er habe daraufhin geantwortet, sie dürfe das erst wenn sie 16 Jahre alt sei. Es sei nichts passiert. Nur eine Berührung an seinem Penis.