230, Z. 199 f.). Erst bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10.12.2015 führte der Beschuldigte aus, C.________ sei eines Tages von der Schule gekommen und habe ihn tatsächlich berührt. Sie habe Sexualkunde in der Schule gehabt und sie hätten dort darüber gesprochen, wie man ein Kondom überstreife. C.________ habe ihn dann gefragt, wie man das mache. Er habe gesagt: «psst, die Buben dürfen nicht hören». Er sei mit ihr ins Gästezimmer gegangen.